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Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Auf sämtlichen Rechnungen und Gutschriften muss Ihre Steuernummer angegeben sein.
Es handelt sich hierbei nicht um die Umsatzsteuer ID-Nummer, sondern um die Steuernummer, unter der Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre Umsatzsteuer abführen. Rechnungen, auf denen keine Steuernummer angegeben ist, werden von uns nicht mehr gebucht, sondern an den Absender zurückgeschickt. Die Fälligkeit wird ab Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung ermittelt. In beiderseitigem Interesse bitten wir um dringende Beachtung.
Alle Verkaufsabschlüsse bedürfen der schriftlichen Form.
Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Abbildungen und Beschreibungen in unseren Prospekten, Preislisten, Mustermappen und auf unserer Homepage im Internet sowie vorgelegte Muster sind für die Ausführung nicht verbindlich.
Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche sind bei Naturprodukten möglich.
Ebenso fertigungsbedingte, handelsübliche, gemäß Gütenorm zulässige Abweichungen in Oberfläche und Farbe.
Liegt zwischen dem Vertragsabschluss und der Warenlieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten und hat sich in dieser Zeit eine Preisänderung ergeben, so gilt der am Liefertag gültige Preis. Der Besteller wird hierüber jedoch vom Verkäufer informiert und hat für den Fall, dass der Listenpreis im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen ist, ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich im Laufe des jeweils vereinbarten Liefertages.
Wünscht der Besteller die Vereinbarung einer genauen Uhrzeit für die Anlieferung, so hat er die damit verbundenen Mehraufwendungen selbst zu tragen.
Der Versand der Ware erfolgt – ohne Montage – auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Sache zur Beförderung, zum Beispiel an den Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr auf den Besteller über. Die Wahl der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. Einen Großteil der Produkte liefern wir frei Haus. Jedoch ist dies produkt- und materialabhängig, was auch zu einer Lieferung unfrei ab Lager Möhringen oder Herstellerwerk führen kann. Der Kunde wird hierüber in der Auftragsbestätigung in Kenntnis gesetzt.
Die Lieferung von Bodenbelägen zum Messespediteur innerhalb Deutschlands erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Verkäufers.
Bodenbeläge mit der Brennklasse B1 oder den europäischen Normen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Versicherungen gegen Schäden und Verluste werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
Der Versand und die Lieferung erfolgt nur von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten. Werden andere Versand- und Anlieferungstermine gewünscht, muss dies individuell abgesprochen werden. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten trägt der Besteller.
a. Fälligkeit:
Unsere Forderungen sind bei einer Warenlieferung 30 Tage ab Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei Werkleistungen, wie z.B. Verlegearbeiten, wird die Vergütung innerhalb 10 Tagen nach Abnahme (körperliche Hinnahme der Werkleistung und ihre Billigung als vertragsgemäß) ohne Abzug fällig.
b. Überschreitung des Zahlungstermins:
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist bei Überschreitung des Zahlungstermins die Forderung mit fünf Prozentpunkten über dem Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09. Juni 1998 (BGBI. IS. 1242) zu verzinsen.
c. Skonto:
Bei Barzahlung ab Auslieferung der Ware werden 2% Skonto gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch, dass alle fälligen Rechnungen fristgerecht beglichen sind. Wechsel gelten nicht als Barzahlung.
d. Wechsel: Die Zahlung mit Wechseln bedarf der besonderen Vereinbarung.
Diskontspesen sind vom Kunden nach Rechnungserhalt sofort zu bezahlen.
e. Vorauskasse: Bei Neukunden und Kunden mit Sondervereinbarung muss die Bezahlung der Rechnung vor Warenlieferung stattfinden.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Weiterveräußerung der gelieferten Waren bestehen. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten im Verhältnis zum Besteller als an uns abgetreten.
Soweit der realisierbare Wert der Sicherungsrechte den Wert unserer Gesamtforderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt, ist der Besteller berechtigt, Freigabe der überschießenden Sicherheiten zu verlangen.
Die Farb- und Rapportgleichheit von nebeneinander zur Verlegung kommenden Bahnen ist vor der Verarbeitung zu prüfen.
Schäden durch unsachgemäße Montage, Pflege, Beanspruchung bzw. Lagerung der gelieferten Waren gelten nicht als Mängel.
Geringe Abweichungen in Farbe, Muster, Materialstärke und Marmorierung/ Einstreuung im handelsüblichen Rahmen sowie fertigungsbedingte, gemäß Gütenorm zulässige Abweichungen in Qualität, Dicke, Größe, Gewicht und Ausrüstung stellen keine Mängel dar.
Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie Bogenverzüge, die bei 400 cm breiter Ware bis zu 3 cm, bei 500 cm breiter Ware bis zu 5 cm betragen, sind ebenfalls nicht als Mängel anzusehen. Bei produktionsbedingtem Längenversatz (Rapport) gelten die Empfehlungen laut DIN 18365. Bei Rollenware sind weiterhin nach DIN 66095 Abweichungen vom Nennmaß in der Länge von plus/minus 0,5% und in der Breite von plus/minus 1% möglich.
Des Weiteren sind Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch der Ware (z.B. ungeeigneter Unterboden oder Kleber, unsachgemäße Reinigung oder Verlegung, Einrollen der Ware entgegen der Florrichtung) beruhen, keine Mängel.
Kleingemusterte Teppichböden sowie COC-Artikel neigen im Nahtbereich nach der Verlegung zu sogenannten Reißverschlusseffekten. Sie sind produktionsbedingt und verlegetechnisch nicht immer zu vermeiden.
Ebenso wenig mangelhaft sind Böden mit bleibenden Schattierungen bei sogenannten „Shading-Befall“, die bei Velours-Teppichböden in seltenen Fällen während des Gebrauchs auftreten können. Es handelt sich um optische Erscheinungen, die sich dem Einfluss des Herstellers und Verlegers entziehen, die aber in engem Zusammenhang mit den Umwelteinflüssen des Verlegeortes stehen.
Beanstandungen werden nur in schriftlicher Form mit Materialprobe der bemängelten Ware sowie evtentuellem Bildmaterial anerkannt.
Nach anerkannten Regeln der Technik sollte vor Aufnahme der Verlegearbeiten die Temperatur der Oberfläche des Untergrundes nicht unter 15°C liegen. Die Raumlufttemperatur sollte mindestens 18°C betragen. Während der Dauer der Verlegearbeiten sollte außerdem eine relative Luftfeuchtigkeit von unter 70% gewährleistet sein. Insbesondere bei der Verlegung auf Klebeband können sonst, bedingt durch die Aufheizphase nach dem Aufbau des Messestandes bzw. bei Messebeginn, Wellenbildungen des Bodenbelages aufgrund von Kälte- und Wärmeeinflüssen auftreten.
Der Besteller hat weiterhin für einen direkten Zugang zu der zu bearbeitenden Fläche zu sorgen, um einen problemlosen Material An- und Abtransport zu ermöglichen.
Des Weiteren hat der Besteller zu gewährleisten, dass zu erbringende Vorleistungentermin- und fachgerecht ausgeführt werden.
Angaben zu den Verlegeorten auf den jeweiligen Messen, wie zum Beispiel Stand und Hallendaten, müssen so genau sein, dass eine problemlose Identifizierung des Arbeitsortes möglich ist.
Werden die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt und entstehen aufgrund dessen Mängel der Werkleistung, so ist der Unternehmer von der Gewährleistung frei,es sei denn, er hat bestehende Bedenken und Hinweispflichten gegenüber dem Besteller schuldhaft nicht erfüllt.
Entstehen durch die Verletzung der genannten Mitwirkungspflichten Mehraufwendungen, kann der Lieferer hierfür eine angemessene Entschädigung verlangen.
Sollte der vorgegebene Montagetermin nicht eingehalten werden können, berechnen wir dem Auftraggeber die zusätzlich anfallenden Kosten. Gründe hierfür können sein: noch laufende Veranstaltung, falsche Terminvorgabe, nicht rechtzeitige Bekanntgabe einer Terminverschiebung oder Ähnliches. Werden unvorhergesehene Termine auf Sonn- und Feiertage gelegt, fallen zusätzliche Kosten an, welche weiterberechnet werden müssen.
Bei Materialen wie Sisal, Kokos, Linoleum, Gummi und PVC empfehlen wir eine Festverklebung, da diese Materialien unterschiedlich auf Kälte/ Wärme und Feuchtigkeit reagieren.
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Einrichten und Wohnen GbR (AGB)
Einrichten und Wohnen
Woyke & Körner GbR
Steinbeisstraße 12
73730 Esslingen-Zell
Tel.: 0711 717757
E-Mail: ruediger.woyke@ew-messe.de wolfgang.koerner@ew-messe.de